Kinderschutz

Kinderschutz & Ehrenkodex

Im Tennisclub Dietesheim e.V. wird die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geachtet und dessen Entwicklung unterstützt. 

 

Aus diesem Grund hat der Vereinsvorstand mit Beschluss vom 25. Mai 2020 folgendes Vorgehen festgelegt: 

 

  • Der gesamte Vorstand sowie jeder ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätige im Tennisclub Dietesheim e.V., der mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammenarbeitet, unterschreibt und beachtet den Ehrenkodex des Vereins (siehe Download unten). Der unterschriebene Ehrenkodex wird vom Schriftführer abgelegt. 

 

  • Alle vom Verein beauftragten Trainer und Betreuer verpflichten sich zusätzlich zur Einhaltung des Verhaltensleitfadens für Trainer und Betreuer des Vereins (durch Ankreuzen und Unterschreiben auf dem Ehrenkodex; siehe Download unten).

 

  • Alle vom Verein regelmäßig mit Kinder- und Jugendtraining betrauten Personen legen alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Abs.1 BZRG vor. Die Vorlage wird vom Vorstand dokumentiert. 

 

Der Tennisclub Dietesheim e.V. benennt den Jugendwart/ die Jugendwartin als Ansprechpartner/in für alle Fragen und Sorgen zum Thema Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Verein. Natürlich stehen alle Mitglieder des Vorstands als weitere Ansprechpartner zur Verfügung. 

 

Das weitere Vorgehen des Vereins in allen Fragen rund um den Kinderschutz richtet sich nach dem „Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ der dsj Deutsche Sportjugend (Quelle: www.dsj.de/kinderschutz) und erfolgt in Abstimmung mit der Jugendförderung des Kreises Offenbach.
 

Alle Formblätter siehe Downloads unten. 

 

TC Dietesheim e.V. – der Vorstand

Ansprechpartner

Jugendwart Philip von Schwerin 0162 1019386

und der komplette Vorstand

TCD Kinderschutz
Ehrenkodex
Verhaltensleitfaden Trainer & Betreuer
Beantragung
Führungszeugnis
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